Die gesetzliche Krankenversicherung ist an vielen Stellen Schiedsverfahren ausgesetzt, in denen es um die Beurteilung wirtschaftlicher und kalkulatorischer Zusammenhänge geht. Oftmals werden von Seiten der Leistungserbringer Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, die Kalkulationsgrundlagen zu begründen oder zu bestätigen.
Wir arbeiten ausschließlich auf Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu unseren Kunden zählen keine Leistungserbringer (zB. Krankenhäuser). Wir sind daher in der Lage Schwachstellen in Gutachten anderer Prüfungsgesellschaften gezielt und präzise aufzudecken und müssen uns nicht aufgrund anderweitiger beruflicher Tätigkeit zurückhalten.
Unsere Gesellschaft ist daher – anders als große Prüfungsgesellschaften der ideale Partner für gesetzliche Krankenkassen in Schiedsverfahren.
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