Unsere Leistungen im Überblick im Rahmen des Gesundheitswesens:

Prüfung des dienstleistungsbezogenen IKS nach IDW PS 951

Krankenkassen und auch Dienstleister im Gesundheitssektor lagern Leistungsprozesse und administrative Prozesse an andere Dienstleistungsunternehmen aus. Dazu zählen gelegentlich auch rechnungslegungsrelevante Prozesse, die Einfluss auf die externe Rechnungslegung oder die Finanzberichterstattung von Krankenkassen oder Dienstleistern haben können.

Das auslagernde Unternehmen hat grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass ein angemessenes internes Kontrollsystem im eigenen Unternehmen (bzw. der auslagernden Krankenkasse) eingerichtet ist und dass die eingerichteten Kontrollen wirksam sind. Diese Verpflichtung betrifft auch die ausgelagerten Funktionen.

Die an Dienstleistungsunternehmen ausgelagerten Unternehmensbereiche und das dazugehörige sogenannte dienstleistungsbezogene interne Kontrollsystem müssen durch den Wirtschaftsprüfer des auslagernden Unternehmens grundsätzlich gleichfalls geprüft und beurteilt werden. Dies zieht für den Dienstleister einen erheblichen Aufwand nach sich, da grundsätzlich Ressourcen für jeden Kunden, der von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird, bereitgestellt werden müssen.

Die Lösung für diese Problemlage bietet eine Prüfung des dienstleistungsbezogenen IKS bei dem Dienstleistungsunternehmen nach IDW PS 951. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem standardisierten Bericht dargestellt. Auf Anfrage kann dieser Bericht für Kunden und deren Wirtschaftsprüfer bereitgestellt werden. Aufgrund unserer weitreichenden Erfahrungen im Gesundheitssektor können wir die Prüfung des dienstleistungsbezogenen IKS schnell, wirtschaftlich und kompetent durchführen und schaffen durch aufgezeigte Risiken auch unmittelbaren Mehrwert für Ihre Dienstleistung.

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