Abschlussprüfungen nach § 316 HGB

Die Jahresabschlussprüfung wird häufig als Ärgernis oder Störung der allgemeinen Betriebsabläufe betrachtet. Unser Prüfungsansatz versteht die Abschlussprüfung als Dienstleistung für das geprüfte Unternehmen, um Abläufe zu verbessern, Fehlerquellen zu lokalisieren und Prozesse zu implementieren.

Alle Rechnungslegungsstandards bieten Spielräume für Interpretationen, deren Auslegung durch das Unternehmen vertretbar und hinreichend begründet sein muss. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Auffassung des Unternehmens zu ergründen und gerechtfertigte und gut begründete Auffassungen zu stützen und mitzutragen. Unsere Aufgabe liegt keineswegs darin, eine fehlerfreie, aber diskutierbare Buchhaltung zu verwerfen.

Für Gesellschafter und Geschäftsführung stellt sich in der Praxis selten die Frage nach dem „ob“ der Prüfung, sondern eher nach der Auswahl der richtigen Prüfungsgesellschaft. Dabei muss entschieden werden, ob ein „Big Four“-Unternehmen mit großem Namen und entsprechender Wirkung bei den Kapitalgebern gewählt werden soll, oder eine kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren handelnde Personen auch persönlich und langfristig ohne den bei den großen Gesellschaften häufigen Personalwechsel zur Verfügung stehen.

Bei uns erhalten Sie persönliche Beratung mit dem Branchenwissen und der Expertise der großen Prüfungsgesellschaften.

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